Verkehrs-Radar

Aktuelle Informationen zu Verkehrs­meldungen und wichtigen Ereignissen auf den Straßen

Auswertungen der Geschwindigkeitsmesstafeln

14.04.2026

Messzeitraum 17.03.-10.04.2026

24.04.2026

Gemeinsame Schulwegebegehung in Großen-Buseck: Mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr

Am 15.04.2026 fand eine gemeinsame Begehung der Gefahrenstellen des erarbeiteten Schulwegeplans der Goetheschule in Großen-Buseck statt. An diesem Termin nahmen die kommissarische Schulleiterin Frau Dickmann, die stellvertretende Schulleiterin Frau Muscheid, Verkehrspolizist Herr Peller, Herr Below von der Verkehrswacht Gießen sowie Frau Damster und Frau Buhl vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Buseck teil.

Grundlage der Schulwegeplanung ist ein Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, wonach die Verantwortung für die Erstellung von Schulwegeplänen grundsätzlich bei den Schulen liegt. Vor diesem Hintergrund hat Frau Dickmann gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrkräften und Eltern, einen Schulwegeplan erarbeitet. Dieser stellt auch für die Verwaltung ein wichtiges Instrument dar. Besonders relevant wird dies durch den neuen Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungs- und Polizeibehörden vom 01.09.2025, der die zulässigen Messörtlichkeiten für Kommunen deutlich einschränkt. Ein rechtsgültiger Messort kann unter anderem ein ausgewiesener Schulweg sein, sofern dieser durch einen offiziellen Schulwegeplan dokumentiert ist.

Im Rahmen der Begehung wurden die zuvor durch eine Elternbefragung ermittelten Gefahrenstellen vor Ort überprüft. Ziel war es, für diese Bereiche möglichst sichere Wege zu finden. Dabei wurde deutlich, dass ein Schulwegeplan keine Garantie für einen vollkommen sicheren Schulweg darstellt. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung, die unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigt.

Um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen, konnte Frau Dickmann im Zuge der Schulwegeplanung ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gewinnen, die durch die Polizei zu Verkehrshelfern ausgebildet werden sollen. Geplant ist, diese künftig insbesondere an bekannten Gefahrenstellen einzusetzen, etwa im Bereich vor der Schule, wo „Elterntaxis“ häufig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen führen. Dort können die Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfer die Kinder beispielsweise beim sicheren Überqueren der Straße unterstützen. Dieses Projekt befindet sich derzeit in Planung und wird seitens der Gemeinde ausdrücklich begrüßt.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aller Beteiligten: Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig und regelmäßig für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren und den Schulweg gemeinsam einüben. Gleichzeitig sind alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aufgerufen. Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Kinder ihren Schulweg eigenständig – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – bewältigen, da dies nicht nur die Verkehrssicherheit fördert, sondern auch die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Kinder stärkt.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

17.04.2026

Halbseitige Sperrung Christa-Ludwig-Str., Oppenrod

Aufgrund der Errichtung eines Einfamilienhauses wird die Christa-Ludwig-Straße bei Hausnummer 20 halseitig gesperrt

Die Arbeiten sind zwischen vom 10.04. bis 14.08.2026 geplant.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

16.04.2026

Verlängerung der Vollsperrung Riegelweg, Alten-Buseck

Aufgrund von Bauverzögerungen bleibt der Riegelweg in Alten-Buseck weiterhin voll gesperrt

Die Arbeiten sind bis 29.05.2026 geplant. 

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

02.04.2026

?‍♂️ Sicher über die Straße – was du am Fußgängerüberweg beachten solltest ?

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – aber nur, wenn sich alle daran halten! ?

? Für Fußgänger:

  • Blickkontakt mit Autofahrern aufnehmen 
  • Nur direkt am Zebrastreifen überqueren – nur dort ist dein Überquerungswille klar erkennbar
  • Zügig die Straße überqueren

? Für Autofahrer & andere Verkehrsteilnehmer:

  • Anhalten, sobald jemand den Überweg nutzen möchte
  • Mit angemessener Geschwindigkeit heranfahren
  • Geduld zeigen – Sicherheit geht vor

⚠️ Wichtig: Fußgänger haben Vorrang – aber Aufmerksamkeit schützt alle!

Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Straßenverkehr in Buseck ❤️

02.04.2026

Erweiterung der Hofburgschule, Alten-Buseck – Verkehrsregelungen

Die Gemeinde Buseck informiert darüber, dass die Hofburgschule in Alten-Buseck erweitert wird. Im Zuge der Bauarbeiten sind verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich.

Die Pestalozzistraße wird für den allgemeinen Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt ist ausschließlich für Baustellenfahrzeuge sowie für Anlieger gestattet.

Im Umfeld der Schule kann es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder verstärkt auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen und sie für ein umsichtiges Verhalten in diesem Bereich zu sensibilisieren.

Die Bauarbeiten sind zunächst bis zum 31. Oktober 2026 vorgesehen.

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

23.03.2026

Vollsperrung ! Grundhafte Erneuerung Borngasse/Hofgartenstraße

Aufgrund einer grundhaften Erneuerung wird die Borngasse und Hofgartenstraße in Beuern voll gesperrt
Die Arbeiten beginnen ab dem 13.04.2026. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren gerechnet. 
Die Anwohner kommen weiterhin zu Ihren Grundstücken. 
Es kann trotzdem zu Einschränkungen kommen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

10.03.2026

Elterntaxis – Wenn Fürsorge zum Verkehrsproblem wird

Der morgendliche Schulweg hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts verändert. Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern mit dem Auto direkt bis vor die Schultür gebracht. Diese sogenannten „Elterntaxis“ entstehen meist aus dem Wunsch heraus, den eigenen Kindern Sicherheit und Komfort zu bieten. Doch was gut gemeint ist, führt rund um viele Schulen zu erheblichen Problemen – sowohl im Straßenverkehr als auch für die Kinder selbst.

Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es vor den Schulen häufig zu einem regelrechten Verkehrschaos. Zahlreiche Autos fahren gleichzeitig vor, halten kurz an oder versuchen zu wenden. Dadurch entstehen Staus und blockierte Straßen. Gehwege und Einfahrten werden zugeparkt, sodass Fußgänger ausweichen müssen und Anwohner beeinträchtigt werden. Auch Schulbusse und der öffentliche Verkehr werden durch die vielen haltenden und rangierenden Fahrzeuge behindert. Insgesamt entstehen dadurch unübersichtliche Verkehrssituationen, die das Unfallrisiko erhöhen.

Paradoxerweise steigt gerade durch die vielen Elterntaxis die Gefahr für die Kinder. Beim schnellen Anhalten, Wenden oder Rückwärtsfahren entstehen Situationen, die für andere Verkehrsteilnehmer schwer vorhersehbar sind. Gleichzeitig fehlt häufig die Übersicht, weil Fahrzeuge dicht an dicht stehen oder plötzlich losfahren. Je mehr Autos sich gleichzeitig vor der Schule bewegen, desto größer wird das Risiko für gefährliche Situationen oder sogar Unfälle – ausgerechnet an dem Ort, an dem Kinder eigentlich besonders geschützt sein sollten.

Neben den Verkehrsproblemen hat das regelmäßige Bringen mit dem Auto auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Der Schulweg ist für Kinder ein wichtiger Teil des Alltags, auf dem sie Selbstständigkeit lernen und Verantwortung übernehmen. Auf dem Weg zur Schule treffen sie Freunde, unterhalten sich und erleben ihre Umgebung bewusst. Gleichzeitig lernen sie, sich im Straßenverkehr zu orientieren und aufmerksam zu sein. Werden Kinder jedoch regelmäßig bis vor die Tür gefahren, fehlen diese wichtigen Erfahrungen. Selbstständigkeit, Orientierung im Straßenverkehr und soziale Kontakte auf dem Schulweg entwickeln sich dadurch oft weniger stark.

So entsteht häufig ein regelrechter Teufelskreis: Je mehr Autos vor der Schule unterwegs sind, desto unsicherer erscheint vielen Eltern der Schulweg. Aus Sorge entscheiden sich dann noch mehr Eltern dafür, ihre Kinder ebenfalls mit dem Auto zu bringen. Dadurch verschärft sich die Situation weiter und es kommt zusätzlich zu Konflikten zwischen Eltern, Anwohnern und der Schule.

Leider erleben wir diese Situation auch hier in Buseck. Gerade zu den Stoßzeiten kommt es rund um die Schule immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Deshalb möchten wir alle Eltern freundlich bitten, wenn möglich auf das Elterntaxi zu verzichten und ihre Kinder laufen zu lassen. Wer sein Kind dennoch mit dem Auto bringt, kann dazu beitragen, die Situation zu entspannen, indem er etwas entfernt von der Schule anhält – dort, wo keine Verkehrsbehinderungen entstehen. Oft sind die letzten Meter zu Fuß nicht nur sicherer für alle Beteiligten, sondern geben den Kindern auch ein Stück Selbstständigkeit zurück. 

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

09.03.2026

Gehwegparken – Was erlaubt ist und was nicht

Grundsätzlich gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Gehwege sind in erster Linie für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen und sollen deren sichere und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Wird dennoch verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird derzeit mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt ist. Dies ist ausschließlich in Bereichen der Fall, in denen das entsprechende Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) aufgestellt ist. Zusätzlich müssen die Parkflächen eindeutig erkennbar sein, etwa durch entsprechende Markierungen oder eine andersfarbige Pflasterung. Fahrzeuge dürfen dort nur in der Weise abgestellt werden, wie es die Beschilderung vorgibt – beispielsweise halb auf dem Gehweg oder vollständig aufgesetzt.

Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen auf dem Gehweg parken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbleibende Gehwegbreite. Diese muss so bemessen sein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin ausreichend Platz haben und nicht behindert werden. Insbesondere Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Personen mit Kinderwagen müssen den Gehweg ohne Einschränkungen nutzen können.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) konkretisiert diese Anforderungen. Demnach soll der verbleibende Gehweg so breit sein, dass ein ungehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern möglich ist. Der hierfür erforderliche Platzbedarf wird häufig mit etwa 2,50 Metern Bewegungsraum zuzüglich eines Sicherheitsabstandes angegeben.

Auch im Gemeindegebiet der Gemeinde Buseck wird immer wieder festgestellt, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden, obwohl dies dort nicht erlaubt ist. Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass solche Verstöße geahndet werden können. Gleichzeitig bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gehwege ihrer eigentlichen Funktion als sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger gerecht werden.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

29.01.2026

? Tempo-30-Zone – das gilt! ?‍♀️?

So verhältst du dich richtig:

  • Maximal 30 km/h fahren
  • Rechts vor links (wenn nichts anderes geregelt ist)
  • Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger

? Beschilderung:

  • Eine Tempo-30-Zone gilt für ein ganzes Gebiet
  • Sie beginnt mit dem Zonen-Schild und endet mit dem Aufhebungs-Schild
  • Innerhalb der Zone müssen keine 30-Schilder wiederholt werden

? Merke: Tempo-30-Zonen erhöhen die Sicherheit, senken Lärm und machen Wohngebiete lebenswerter. Runter vom Gas – für ein sicheres Buseck!

 

07.01.2026

? Verkehrsberuhigter Bereich – was gilt? ?

in unseren verkehrsberuhigten Bereichen geht Sicherheit vor. Bitte beachtet:

? Fließender Verkehr

  • Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Fußgänger haben Vorrang und dürfen die ganze Straße nutzen
  • Besondere Rücksicht auf Kinder, Ältere und Spielende – immer bremsbereit sein!
  • Beim Ausfahren gilt: Vorfahrt gewähren

?️ Ruhender Verkehr

  • Parken  nur in gekennzeichneten Flächen

Gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Buseck. Danke für Eure Rücksicht!

18.12.2025

Verlängerung der Vollsperrung im Riegelweg, Alten-Buseck

Wegen grundhaften Sanierungsarbeiten bleibt der Riegelweg in Alten-Buseck weiterhin vollständig gesperrt
Die Verlängerung der Vollsperrung ist aktuell bis zum 31.03.2026 geplant. Über neue Entwicklungen oder eine frühzeitige Aufhebung der Vollsperrung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

16.12.2025

? Abknickende Vorfahrtsstraße – so geht’s richtig!

Bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße verläuft die Vorfahrt nicht geradeaus, sondern macht einen Knick. Viele sind unsicher, wie man hier richtig blinkt – dabei gilt eine einfache Regel:

„So wie man fährt, so blinkt man.“

? Wenn du der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst:
Dann biegst du verkehrsrechtlich ab – also musst du blinken, auch wenn es sich vielleicht nicht wie „Abbiegen“ anfühlt.

? Wenn du geradeaus fährst und damit von der abknickenden Vorfahrtsstraße runterfährst:
Dann fährst du tatsächlich geradeaus – und musst nicht blinken.

Kurz gesagt: Vorfahrt beachten – und so blinken, wie du wirklich fährst. ??