Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

17.10.2025

Bürgersprechstunde der Schutzfrau vor Ort

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart, am 
30.10.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Verwaltung in Großen-Buseck (Ernst-Ludwig-Straße 15) für Sie da sein wird.

Frau Baumgart steht Ihnen an diesem Nachmittag für Fragen, Anregungen und eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ob es um Sicherheitsfragen, präventive Maßnahmen oder Anliegen im Bereich der polizeilichen Arbeit geht – Sie haben die Möglichkeit, sich direkt mit der zuständigen Ansprechpartnerin der Polizei auszutauschen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über aktuelle Themen zu informieren oder um persönliche Anliegen anzusprechen. Frau Baumgart wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und freut sich auf den Dialog mit Ihnen. 

Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diese Möglichkeit zu nutzen und mit Frau Baumgart ins Gespräch zu kommen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

 

Wir bitten um Rücksichtnahme: Hundekot entsorgen !!!

In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung Buseck erneut vermehrt Beschwerden eingegangen: 
Hundekot auf Gehwegen, Wiesen und insbesondere im Umfeld von Spielplätzen, Kitas und Schulen sorgt für Unmut bei vielen Bürgerinnen und Bürgern.

Gerade dort, wo unsere Kleinsten spielen, toben und die Natur entdecken, ist besondere Sauberkeit und Rücksichtnahme gefragt. 
Hinterlassenschaften von Hunden gefährden nicht nur die Hygiene, sondern beeinträchtigen auch das Erscheinungsbild unserer Gemeinde.

Die Gemeinde Buseck appelliert deshalb eindringlich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Bitte entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß – zum Wohle aller!

Nutzen Sie dafür die Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter, die im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen.

Nur gemeinsam können wir für eine saubere, lebenswerte und kinderfreundliche Gemeinde sorgen. Bitte helfen Sie mit!

Fachbereich Sicherheit & Ordnung
 

09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

08.10.2025

L 3128: Erneuerung der Fahrbahn zwischen der K 31 in Richtung Trohe und Alten-Buseck

Beginn der ersten Bauphase am Montag, 13. Oktober 

Ab Montag, 13. Oktober, erneuert Hessen Mobil die Fahrbahn der Landesstraße 3128 zwischen dem Abzweig der Kreisstraße 31 in Richtung Buseck-Trohe und Alten-Buseck. In insgesamt drei Bauphasen werden auf der rund 1,5 Kilometer langen Strecke der bestehende Asphalt abgefräst und neue Asphaltschichten eingebaut. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden. 
Im ersten Bauabschnitt, der sich in zwei Bauphasen unterteilt, wird zunächst der Bereich zwischen der K 31 in Richtung Trohe und dem Abzweig „Waldfrieden“ erneuert. Direkt im Anschluss daran folgt die Sanierung der Strecke zwischen dem Abzweig „Waldfrieden“ und dem Gewerbegebiet „Flößerweg“. Das Gewerbegebiet Flößerweg bleibt währenddessen durchgehend aus Richtung Alten-Buseck kommend erreichbar. 
Im zweiten großen Bauabschnitt wird der Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Flößerweg und dem Ortseingang von Alten-Buseck erneuert. Die Zufahrt aus Alten-Buseck bis zum Grundstück Gießener Straße 16/Einfahrt der dortigen Firma bleibt offen. Während dieses Bauabschnitts ist das Gewerbegebiet „Flößer Weg“ über die L 3128 aus Richtung Gießen kommend erreichbar. 
Bis voraussichtlich Ende November sollen die Bauarbeiten insgesamt abgeschlossen sein. 
Der Verkehr wird während der Bauarbeiten über die L 3128, L 3475, L 3146 und L 3356 über Gießen und Staufenberg-Daubringen umgeleitet. Diese Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen entsprechend ausgeschildert. Bis zum jeweiligen Baufeld bleibt die L 3128 für den Anliegerverkehr befahrbar. Die K 31 von der L 3128 nach Trohe sowie die K 143 von Alten-Buseck nach Trohe sind während der Bauarbeiten für den Lkw-Verkehr gesperrt. 
Die Baukosten für diese Sanierung belaufen sich auf rund 700.000 Euro und werden vom Land Hessen getragen. 

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

08.10.2025

Bürgerservice am 22.10.2025 geschlossen!

Der Bürgerservice der Gemeinde Buseck bleibt am Mittwoch, 22.10.2025 wegen einer Weiterbildung leider geschlossen. 
Wir bitten um Beachtung.

Bürgerservice
-Gemeinde Buseck-

01.10.2025

Brennholzbestellungen für den Einschlagzeitraum 2025/26

Ab 01.10.2025 können wieder Brennholzbestellungen für den aktuellen Einschlagzeitraum entgegengenommen werden. 

Bestellt werden kann über das Bestellformular aus der aktuellen Ausgabe der Busecker Nachrichten sowie dieses Jahr erstmals über den Online-Prozess auf der Homepage der Gemeinde Buseck unter „Umwelt & Verkehr > Wald & Forst".

Workshop

Wir laden alle interessierten BürgerInnen zu diesem Workshop ein. Nutzen Sie die Möglichkeit die Einrichtung und das Angebot der Kita Pusteblume aktiv mitzugestalten.

Wir freuen uns über Ihre Ideen und hoffen viele von Ihnen begrüßen zu dürfen.

28.07.2025

Busecker Samstag 2025 – Jetzt anmelden!

Am Samstag, den 29. November 2025, ist es wieder so weit: Der „Busecker Samstag“ – unser beliebter Weihnachtsmarkt – lädt von 13:00 bis 22:00 Uhr zum stimmungsvollen Bummeln, Verweilen und Genießen ein!

Wie im vergangenen Jahr erstreckt sich der Weihnachtsmarkt über den Anger, die Kaiserstraße, Wilhelmstraße und Mollner Straße und bietet einen festlichen Rundweg mit vielfältigen Ständen, Leckereien, Handwerk, Musik und gemütlicher Atmosphäre für die ganze Familie.

Ab sofort steht das Anmeldeformular für Marktteilnehmer auf unserer Homepage zum Download und Ausfüllen bereit (www.buseck.de → Freizeit und Kultur → Busecker-Samstag)

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an ordnungsamt@buseck.de oder postalisch an Gemeinde Buseck, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, zurück.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2025.

Wir laden alle Vereine, Gewerbetreibenden, Kunsthandwerker*innen und Privatpersonen herzlich ein, sich mit einem Stand am Busecker Samstag zu beteiligen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass auch in diesem Jahr ein wunderschöner und lebendiger Weihnachtsmarkt entsteht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen unvergesslichen Busecker Samstag 2025!

Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.

Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. S. 3901), erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Gießen, vertreten durch den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz als zuständige Untere Wasserbehörde folgende
 

                                                                         Allgemeinverfügung:

  1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Rahmen des Gemeingebrauchs wird im Landkreis Gießen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt.
  2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Gewässereigentümer sowie die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres - längstens bis zur Aufhebung durch den Fachdienst 73 Wasser- und Bodenschutz beim Landkreis Gießen.
  4. Die Nichtbeachtung der Untersagung nach Ziffer 1 und 2 stellen gemäß § 73 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu einhunderttausend Euro (100.000,00 EUR) geahndet werden (§ 73 Abs. 2 HWG).
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
     

Weitere Informationen finden Sie hier 

26.03.2025

WIR SUCHEN DICH !

Staatliche Fischerprüfung

Bekanntmachung: Staatliche Fischerprüfung 2025

Der Landkreis Gießen, Kreisausschuss, – Untere Fischereibehörde – führt am
Freitag, den 23.05.2025 und Freitag, den 14.11.2025
für den Landkreis Gießen eine „Staatliche Fischerprüfung“ durch.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Zulassung zur Fischerprüfung hat an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung teilzunehmen.
Die Lehrgangsdauer hat mindestens acht Stunden zu betragen.

Termine hierzu können beim Verband Hessischer Fischer e. V. (Internet: hessenfischer.net / Tel.: 0611/30 20 80) eruiert werden.
Online-Vorbereitungslehrgänge sind auf www.fishing-king.de zu finden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf www.lkgi.de/fischerei

Senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nebst allen erforderlichen Nachweisen postalisch an die Untere Fischereibehörde des Landkreises Gießen, Bachweg 9, 35398 Gießen