Friedhöfe & Bestattungen

Die Gemeinde Buseck verfügt über insgesamt fünf Friedhöfe, die auf die jeweiligen Ortsteile Großen-Buseck, Alten-Buseck, Beuern, Oppenrod und Trohe verteilt sind.

Einen digitalen Lageplan der jeweiligen Friedhöfe finden Sie hier: Digitaler Lageplan

 

Im folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Links zu notwendigen Formularen. 

 

Hinweise zu aktuellen Friedhofsthemen wie beispielsweide den Grababräumungen finden Sie weiter unten auf der Seite. 

Ansprechpartner

Frau Damm und Herr Wagner
Gemeinde Buseck
Friedhofsverwaltung
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

06408/911-160
friedhof@buseck.de

Informationen zu Beisetzungen, Sterbefällen und allgemeinen Fragen

Einen Überblick über die wichtigsten Themen und Antworten auf oft gestellte Fragen finden Sie hier:

Entsprechend der Friedhofsordnung der Gemeinde Buseck ist die Bestattung von Personen gestattet, die …

… bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Buseck waren.

… ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem Busecker Friedhof hatten.

… früher Einwohner der Gemeinde Buseck waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Gemeinde gelebt haben.

In der Regel übernimmt der Bestatter, den Sie beauftragen, den notwendigen Kontakt mit der Friedhofsverwaltung und regelt die notwendigen organisatorischen Angelegenheiten.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Bestattungsauftrag
  • Sterbeurkunde
  • Leichenschauschein
  • bei Urnenbeisetzung: Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums

 

Entstehende Kosten:

  • Graberwerb: 375 Euro bis 4.660 Euro
  • Verwaltungsgebühr pro Sterbefall: 120 Euro
  • Benutzung der Trauerhalle (inkl. Vorbereitung und ggf. Anwesenheit bei einer Trauerfeier vor Bestattung oder Einäscherung sowie Reinigung): 390 Euro
  • Nutzung der Kühlzelle pro angefangenem Tag: 125 Euro
  • Erdbestattung: 750 Euro
  • Urnenbeisetzung: 235 Euro

Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof (insbesondere von Steinmetzen, Steinbildhauern, Gärtnern, Bestattern etc.) bedürfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Berechtigungskarte (bitte bei Friedhofsverwaltung melden)

Entstehende Kosten:

  • Verwaltungsgebühr: 60 Euro

Laut der Friedhofsordnung der Gemeinde Buseck muss ein Grab spätestens zwei Jahre nach der Beisetzung mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung versehen werden. Ausnahmen gelten nur für anonyme Urnengräber sowie Urnenrasengräber. Diese sind innerhalb von sechs Monaten mit einer Grabplatte zu versehen.

Das jeweilige Grabmal muss vor Anbringung durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Hierzu muss der Grabmalantrag vom Steinmetz direkt an die Friedhofsverwaltung geschickt werden.

 

Notwendige Unterlagen:

Entstehende Kosten:

  • Verwaltungsgebühr: 60 Euro

Seit dem 01.01.2025 werden beim Graberwerb bereits die Kosten für die Grababräumung eingenommen.
Auch Gräber, die schon vor dem Stichtag erworben wurden, können durch die Gemeindewerke Buseck abgeräumt werden. Hierzu ist lediglich eine Mitteilung an die Friedhofsverwaltung notwendig.

Die Grababräumungen durch die Gemeindewerke Buseck werden als Sammelauftrag zweimal im Jahr vorgenommen – in der Regel nach dem 1. Mai und nach dem 1. Oktober.

 

Entstehende Kosten:

  • Erdwahlgrab je Stelle: 390 Euro
  • Erdreihengrab: 320 Euro
  • Urnenwahlgrab: 320 Euro
  • Urnenreihengrab: 320 Euro
  • Urnenrasengrab: 100 Euro

Aktuelle Informationen und Hinweise

Grababräumungen Alten-Buseck

Folgende Gräber sind zur Abräumung aufgerufen: 

  • Reihengrab C 2333 – Waldemar Pfaff
  • Reihengrab C 2334 – Jürgen Haupt
  • Reihengrab C 2335 – Francisco-Antonio Bento Moreira
  • Urnenreihengrab B 1108 – Helmut Vogel
  • Urnenreihengrab B 1109 – Luise Metzen

Grababräumungen Beuern

Folgende Gräber sind zur Abräumung aufgerufen: 

  • Reihengrab C 2113 – Erich Wenzel Ditl
  • Reihengrab C 2114 – Johann Sydlo
  • Reihengrab C 2115 – Erna Luise Elisabeth Weerth
  • Urnenreihengrab B 1441 – Herta Maria Hahn
  • Urnenreihengrab B 1442 – Gertraut Müller
  • Urnenreihengrab B 1447 – Selma Dora Otto

Grababräumungen Großen-Buseck

Folgende Gräber sind zur Abräumung aufgerufen: 

  • Reihengrab A 283 – Justine Anna Weber
  • Reihengrab A 284 – Helene Bräuning
  • Reihengrab A 285 – Brigitte Weitzel
  • Reihengrab A 286 – Walter Funk
  • Reihengrab A 287 – Johannes Kapp
  • Reihengrab A 288 – Ursula Simo
  • Reihengrab A 289 – Karl Wagner
  • Reihengrab A 290 – Christa Höres
  • Urnenreihengrab C 1131 – Karl Wolfgang Müller
  • Urnenreihengrab C 1132 – Harald Wächter
  • Urnenreihengrab C 1141 – Dieter Heinz Eichler
  • Urnenreihengrab C 1143 – Emil Sollerer
  • Urnenwahlgrab C 738 - Louise Marianne Kreher
  • Urnenwahlgrab C 740 – Aloisia Fischer
  • Urnenwahlgrab C 867 – Gerta Haustein
  • Urnenwahlgrab C 924 – Karl Hermann Wanaus
  • Urnenwahlgrab C 925 – August Schreiner
  • Urnenwahlgrab C 926 – Frieda Walter
  • Wahlgrab A 40 – Karl Bernhard Schultz
  • Wahlgrab C 712 – Marie Wagner
  • Wahlgrab E 1646 – Katharine Herden

Grababräumungen Oppenrod

Folgende Gräber sind zur Abräumung aufgerufen: 

  • Urnenreihengrab C 523 – Lina Bachmann
  • Urnenreihengrab C 524 – Karl-Heinz Irmer

Grababräumungen Trohe

Folgende Gräber sind zur Abräumung aufgerufen: 

  • Urnenreihengrab A 165 – Frieda Wagner

 

Die betroffenen Gräber wurden mit Hinweisaufklebern markiert.

Sollten Sie Ansprechpartner für eines der genannten Gräber sein, melden Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Bestattungsmöglichkeiten & Kosten

Es gibt unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten, die – mit Ausnahme der anonymen Urnenbeisetzung – regulär auf allen Friedhöfen angeboten werden.

Die Möglichkeit ein Grab schon vorab zu erwerben gibt es nur bei Erd- und Urnenwahlgräbern. Obwohl es “Wahlgrab” heißt, kann man sich die Grablage nicht aussuchen. Die Wahl besteht darin, dass man entscheiden kann, über wie viele Grabstellen das Grab verfügen und wer dort beigesetzt werden soll.

Eine Beisetzung (mit oder ohne Trauerfeier) ist Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 14 Uhr und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr möglich. 

  • für Erdbestattungen im Sarg
  • die Gräber werden der Reihe nach belegt
  • Laufzeit 30 Jahre
  • Wiedererwerb oder Verlängerung ist nicht möglich
  • Kosten: 1.400 Euro

  • für Erdbestattungen im Sarg
  • bis zu zwei Stellen möglich
  • Laufzeit 40 Jahre
  • Wiedererwerb oder Verlängerung ist möglich
  • Vorerwerb ist möglich
  • Kosten: 2.330 Euro je Grabstelle

  • für Urnenbestattungen
  • die Gräber werden der Reihe nach belegt
  • Laufzeit 20 Jahre
  • Wiedererwerb oder Verlängerung ist nicht möglich
  • Kosten: 590 Euro

  • für Urnenbestattungen
  • bis zu zwei Stellen möglich
  • Laufzeit 30 Jahre
  • Wiedererwerb oder Verlängerung ist möglich
  • Vorerwerb ist möglich
  • Kosten: 1.020 Euro je Grabstelle

  • sowohl als Urnenreihengrab wie auch als Urnenwahlgrab möglich
  • das Grab befindet sich auf einer Rasenfläche
  • das Grab wird mit einer Platte in den Maßen 20 x 30 cm gekennzeichnet
  • Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet
  • Kosten sind identisch mit denen eines Urnenreihengrabs bzw. Urnenwahlgrabs

  • für Urnenbestattungen
  • momentan nur auf dem Friedhof Großen-Buseck möglich
  • Beisetzung nur möglich, wenn der Verstorbene den Wunsch zur anonymen Bestattung festgehalten hat (z. B. letztwillige Verfügung bei der Friedhofsverwaltung, letzter Wille etc.)
  • die Grabstelle wird nicht besonders gekennzeichnet
  • Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet
  • Kosten: 375 Euro

Neben den Kosten für den Graberwerb werden auch Gebühren für Bestattung erhoben: 

  • Erdbestattung 750,00 Euro
  • Urnenbeisetzung 235,00 Euro 

Zusätzlich kann es noch zu folgenden Gebühren kommen: 

  • Benutzung der Trauerhalle 390,00 Euro 
  • Nutzung der Kühlzelle 125,00 Euro (pro Tag)

     

Memoriam-Garten

Der Memoriam-Garten ist eine Teilfläche des Friedhofs Großen-Buseck, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Buseck und der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH als gesamtheitlich gestaltete Grabanlage mit einer einheitlichen, gärtnerbetreuten Pflege der gesamten Grabanlage konzipiert ist.

Hier gibt es ebenfalls die Möglichkeit, in einem Urnenreihengrab, einem Urnenwahlgrab, einem Erdreihengrab oder einem Erdwahlgrab beigesetzt zu werden.

Der Erwerb einer Grabstätte im Memoriam-Garten ist nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich. Dieser Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und Grabpflege über die Dauer der Nutzungszeit sowie ein individuelles Grabmal oder eine Schrifttafel auf der vorhandenen Stele.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Wichtige Dokumente und Formulare:

Grabmalantrag